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Änderungen der Verrechnungspreisdokumentation

Änderungen der Verrechnungspreisdokumentation

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Geschäftsverträge, die zwischen verbundenen Parteien geschlossen werden, unterliegen der Meldepflicht für Verrechnungspreise, wenn keine Ausnahmeregelung für die Transaktion anwendbar ist. Gemäß dem am 28. Dezember 2022 in Kraft getretenen Erlass des Ministeriums für Volkswirtschaft muss der Steuerpflichtige in der Körperschaftssteuererklärung Angaben machen, wenn er einen Vertrag mit einem verbundenen Unternehmen abgeschlossen hat und die Transaktion im Steuerjahr durchgeführt wurde. Für Steuerpflichtige mit einem Geschäftsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht, muss die Datenangabe in der Körperschaftsteuererklärung für das Steuerjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember ausgefüllt werden. Die Körperschaftssteuererklärungen müssen bis spätestens 31. Mai des auf das Steuerjahr folgenden Jahres erstellt und eingereicht werden. Für Steuerpflichtige mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr gilt die Verpflichtung zunächst für alle Steuererklärungen, die für nach dem 1. Januar 2022 beginnende Steuerjahre abzugeben sind. Die Steuererklärungen müssen bis zum Ende des 5. Monats nach dem Bilanzstichtag eingereicht werden. Die im Erlass des Wirtschaftsministeriums geforderten Daten sind in der Regel in der Verrechnungspreisdokumentation ungarischer Unternehmen und ihrer Unternehmensgruppen vorhanden. Auch im konzeptionellen System der Struktur der Verrechnungspreisdokumentation gibt es eine wesentliche Änderung, da Ungarn das OECD-Modell der Verrechnungspreisdokumentation übernommen hat. In früheren Jahren bildeten das Master File und das Local File zusammen ein Dokument für jedes Steuerjahr. Ab dem Steuerjahr, das im Jahr 2023 beginnt, werden das Master File und das Local File jedoch als getrennte Dokumente betrachtet. Ab 2023 muss die lokale Datei pro Transaktion oder pro konsolidierter Transaktion erstellt werden, die Frist für die Erstellung der lokalen Datei ist das Einreichungsdatum der Körperschaftssteuererklärung (siehe oben). Das Master File gibt auf Konzernebene einen umfassenden Überblick über die globalen Aktivitäten des Unternehmens und seine Verrechnungspreispolitik. Die Frist für die Erstellung des Masterfiles wird an die oberste Muttergesellschaft angepasst, spätestens jedoch 12 Monate nach dem letzten Tag des Steuerjahres. Die Stammdaten werden auf Konzernebene in der Regel von der obersten Muttergesellschaft erstellt. Das lokale Dossier muss mit dem Stammdossier übereinstimmen. Auf Anfrage können wir bei der Erstellung des lokalen Dossiers mitwirken, wenn das Stammdossier und andere wesentliche Informationen für die Erstellung der Dokumentation bereitgestellt werden. Die Verrechnungspreisdokumentation muss bis auf wenige Ausnahmen erstellt werden.

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