Der Kauf beziehungsweise Verkauf eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils ist eine Geschäftsentscheidung mit großen Chancen, aber auch Risiken.
Due Diligence (DD) bezeichnet die „gebotene Sorgfalt“, mit der beim Kauf bzw. Verkauf von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen, Immobilien oder einem Börsengang das zu beurteilende Objekt im Vorfeld der Akquisition oder des Börsengangs geprüft wird.
Due Diligence-Prüfungen analysieren Stärken und Schwächen des Objekts sowie die Risiken des Kaufs oder Börsengangs, und sie bewerten das Objekt. Eine sorgfältige Analyse und Beurteilung des Zielunternehmens („Due Diligence“) wird daher zunehmend wichtiger. Denn Informationsasymmetrien zwischen Käufer und Verkäufer müssen abgebaut, Chancen und Risiken des Zielunternehmens richtig eingeschätzt und „Dealbreaker“ frühzeitig identifiziert werden.
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